Sollte irgendwann kein Überschuss mehr bestehen, könnten die Ehegatten A.________ erneut ein Gesuch für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe stellen. Gemäss Angaben des Sozialamtes würden die Reisekosten zur ambulanten Behandlung bei Dr. med. D.________ in Bern bei einer Gutheissung des Gesuchs von der Sozialhilfe übernommen. Unter diesen Voraussetzungen sei es dem Beschwerdeführer möglich und zumutbar, die Reisekosten nach Bern vorerst selber zu tragen.