5. Das Regionalgericht begründete seinen negativen Kostenentscheid zusammengefasst damit, dass gemäss Angaben des Sozialdienstes Langenthal seitens der Ehegatten A.________ die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfeleistungen nicht mehr erfüllt seien. Aufgrund von Leistungen der Krankentaggeldversicherung resultiere ein monatlicher Überschuss von CHF 530.00 über das (sozialhilferechtliche) Existenzminimum. Die monatlichen Kosten von CHF 92.80 könnten bei diesem Überschuss ohne weiteres bezahlt werden. Sollte irgendwann kein Überschuss mehr bestehen, könnten die Ehegatten A.___