Mit Schreiben vom 24. November 2017 teilte Rechtsanwalt B.________ auf entsprechende Aufforderung hin dem Regionalgericht mit, dass sein Klient weiterhin bereit sei, sich einer ambulanten psychiatrischen Therapie zu unterziehen, eine weitere Behandlung beim SRO Langenthal jedoch ablehne. Er sei einverstanden, sich bei Dr. med. D.________ in Bern in Behandlung zu begeben, sofern ihm die Reisekosten nach Bern bezahlt würden. Daraufhin eröffnete das Regionalgericht am 4. Dezember 2017 gestützt auf Art.