Am 19. Juni 2017 ging beim Regionalgericht ein Verlaufsbericht der behandelnden Therapeutin Dr. med. C.________ mit einer Gefährdungsmeldung ein. Die daraufhin beigezogene KESB Oberaargau erklärte mit Eingabe vom 30. Oktober 2017, sie erachte eine Weiterführung der ambulanten Psychotherapie weiterhin als zielführend. Diese sei aber sinnvollerweise an einem anderen Ort fortzusetzen, da das Vertrauensverhältnis von A.________ zu Dr. med. C.________ aufgrund der Gefährdungsmeldung gestört sei. Mit Schreiben vom 24. November 2017 teilte Rechtsanwalt B._____