Der Zeitverlust sei aktenkundig, die medizinischen Zusammenhänge seien bisher aber noch nicht abschliessend geklärt worden. Die Befragung der in die Operation involvierten Ärzte werde Aufschluss darüber geben können, wie die Überlebenschancen bei einer früheren Rettung ausgesehen hätten. Zum Zeitverlust bei der Bergung sei es gekommen, weil der Beschuldigte 2 seine Aufsichtspflichten vernachlässigt habe. Ein Sachverständiger solle darlegen, welche Sorgfaltspflichten ein Skilehrer in Bezug auf die Überwachung und Betreuung zu erfüllen habe.