Es seien Dr. med. I.________ und Professor Dr. med. J.________ sowie die weiteren Operateure, inklusive der Anästhesieärzte des Inselspitals Bern, u.a. Professor Dr. med. K.________, die am 26. Februar 2016 (recte: 26. Februar 2015) in die Operation von H.________ involviert waren, einzuvernehmen. Weiter beantragten sie, es sei ein den Parteien unbekannter und möglichst kantonsfremder Experte betreffend die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten von Schneesportlehrern zu befragen. Mit Verfügung vom 8. Mai 2018, Ziff. 2 und 3, wies die Staatsanwaltschaft die beiden Beweisanträge ab. Gegen diese Verfügung erhoben E.__