Diese hätten vermutlich auch ein Taxi gerufen, jedenfalls seien am Schluss zwei Taxis gekommen. Bestritten wird vom Beschwerdeführer indessen, dass er der Privatklägerin die schwere Verletzung zugefügt haben soll. Hinsichtlich des Zusammentreffens und ihrer Verletzung führte er aus, er sei am 26. November 2017 frühmorgens (ca. 06:30 Uhr) zum H.________ (Geschäft) gegangen, um dort eine Telefonkarte zu kaufen. Auf dem Weg habe er eine Frau nach Hilfe schreien hören, worauf er zu ihr gegangen sei und ihr habe helfen wollen. Unter anderem habe er ihr im H.________ (Geschäft) einen Kaffee geholt.