Der Beckenbruch, den sie sich zugezogen habe, stamme von diesem Fusstritt. Er habe sie hochgezogen und ihren Arm um seine Schulter gelegt. Sie habe fast nicht laufen können und ihre Schuhe am Boden nachgezogen, so dass diese kaputt gegangen seien. Sie sei davon ausgegangen, er werde ihr helfen, und nicht, dass er sie nach Hause nehmen und ihr wehtun würde. Sie erinnere sich nicht, was sich auf dem Weg zu dessen Wohnung abgespielt habe. In der Wohnung habe der Beschwerdeführer sie auf das erste von zwei Betten geworfen und ihr die zuvor erwähnte Dose entgegengestreckt. Sie habe wieder «nein» gesagt. Er habe sie dann auch am Hals gepackt.