Ausführungen der Privatklägerin (Einvernahme vom 12. Dezember 2017 sowie Einvernahme vom 24. Mai 2018) sei sie nach dem Ausgang allein auf den Heimweg gewesen. Auf dem F.________-Weg in E.________ habe der Beschwerdeführer mit ihr Kontakt aufgenommen (Bereich G.________), sie in Englisch angesprochen, an einer Dose gerochen und an ihrem linken Arm gezogen. Als sie ihn abgewiesen habe, habe er mit seinen Füssen in ihre Hüfte gekickt, worauf sie auf den Rücken und Ellbogen gefallen sei. Sie habe danach nicht mehr aufstehen können und habe Schmerzen gehabt. Der Beckenbruch, den sie sich zugezogen habe, stamme von diesem Fusstritt.