4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, D.________ (nachfolgend: Privatklägerin) am 26. November 2017 frühmorgens (ca. 06:30 Uhr) in verletztem Zustand zu sich nach Hause gebracht, nackt ausgezogen und gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben.