4 Schuhgrösse übertrumpfenden Strahlemann, ein klarer völlig nicht zu rechtfertigender plumper sexueller Übergriff. Dass Dussel C.________ bei beiden Besuchen, einen auf meinem Tisch sich befindlichen Sack mit 30 Gramm Hanfblühten erkannt, benannt, aber nicht verbannt oder konfisziert hat, ist darauf zurückzuführen dass der Minzling und Schlaumeier sich darüber im Bewussten war, sich widerrechtlich in meiner Klause aufzuhalten. Beides erfüllt den Tatbestand der Verletzung der Dienstpflicht.