zu mir nach Hause, um sich eine fällige Rechnung von mir bezahlen zu lassen oder bei Nichtbezahlung mich in das Gefängnis zu bringen. Da er beide Male nicht den Hauch einer Erlaubnis besass, mein Domizil aus eigenem Antrieb heraus zu betreten, dies aber unanständiger Weise gesetzeswidrig trotzdem gemacht hat, erfüllt dies den Tatbestand eines doppelten Hausfriedensbruches. Auf meinen klug durchdachten Vorwurf, dass er nicht einfach meine Wohnung betreten dürfe, behauptete der Rüpel, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, dies zu dürfen.