Falls sich aus dem Gesamtzusammenhang ermitteln lässt, was die Partei aussagen wollte, bedarf es keiner Nachfrist. – Ungebührlichkeit: Ungebührlich ist eine Eingabe, die gegen den gebotenen prozessualen Anstand verstösst. Die Ungebührlichkeit kann entweder in der Ausdrucksweise oder im verwendeten Material begründet sein. Vor allem bei sachlicher Kritik ist im Lichte der Meinungsäusserungsfreiheit Ungebührlichkeit nur sehr restriktiv anzunehmen und es ist bis zu einem gewissen Grad auch übertriebene Kritik hinzunehmen.