Dass er die von ihm ins Spiel gebrachte Ungebührlichkeit nicht präziser und akzentuierter benennen konnte, ist logischerweise mit dem nicht Verstehen des Textes, verständlich zu erklären. In seiner Verfügung beklagt sich unser dünnhäutiger und persönlich betroffener Staatsanwalt über die ihm von mir persönlich schriftlich abgegebenen Feedbacks und bezeichnet diese als Verspotten. Dass er damit offenlegt, sich leicht durch mich fremdbestimmen zu lassen, ist für seine Funktion als unvoreingenommener Richter alles andere als eine gute Reklame! […] Da ihre Anzeige einerseits ungebührliche Passagen aufweist...