Zum Streitgegenstand äussert sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen folgendermassen: Meine erste Anzeige wurde vom falschen Moralisten A.________ abgelehnt, weil sie unverständlich und ungebührlich gewesen sei. Obwohl ihm der Inhalt unverständlich war, konnte er gleichzeitig das für ihn intellektuell nicht zu Verstehende als ungebührlich taxieren. Dass er die von ihm ins Spiel gebrachte Ungebührlichkeit nicht präziser und akzentuierter benennen konnte, ist logischerweise mit dem nicht Verstehen des Textes, verständlich zu erklären.