Am 4. Mai 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft ein als «Gekürzte und für Staatsanwalt A.________ vereinfacht sowie leichter verständlich ausgedrückte Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Vorspiegelung falscher Tatsachen, sexuellem Übergriff, Verletzung der Dienstpflicht, Verantwortung für Androhung von Gewalt und üble Nachrede, gegen den dafür verantwortlichen Fallbearbeiter der Bewährungs- und Vollzugsdienste C.________. BM ________» betiteltes Schreiben ein. Am 8. Mai 2018 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass die Eingaben vom 3. April 2018 und 4. Mai 2018 nach Massgabe von Art.