und seinen Begleiter vor. Da Ihre Anzeige einerseits ungebührliche Passagen aufweist und andererseits daraus nicht ersichtlich ist, wer genau von welcher Behörde Ihnen was für eine Rechnung zustellen wollte und welches Urteil aufgrund der Aussagen von C.________ inhaltlich falsch sein soll, ersuche ich Sie mit Blick auf Art. 110 Abs. 4 StPO höflich um entsprechende Überarbeitung ihrer Anzeige bis spätestens am 14.04.2018, ansonsten sie unbeachtet bleibt. […].