Dies belegt wie die anderen eingereichten Dokumente jedoch einzig, dass es um seine finanzielle Situation nicht zum Besten stehen dürfte. Es ist damit noch nicht gesagt, dass ihm eine Bezahlung der ausgesprochenen Geldstrafe und der Busse gänzlich unzumutbar ist. Auch die die gemeinnützige Arbeit befürwortende Haltung des zuständigen Sozialdienstes der Stadt E.________ vermag am Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen nichts zu ändern.