5. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, er sei davon ausgegangen, dass das Regionalgericht die wesentlichen Dokumente selber einhole oder ihn zumindest auffordere, entsprechende Unterlagen einzureichen. Er habe weder Vermögen noch Ersparnisse. Seine finanzielle Situation habe sich seit dem Urteil vom 1. September 2015 ohne sein Verschulden enorm verschlechtert, weshalb er unmöglich die gewünschte Summe von total CHF 10‘680.00 bezahlen könne. Als Nachweis reichte er im Beschwerdeverfahren weitere Dokumente ein.