2. Ein Gesuch um Umwandlung einer Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit gemäss Art. 36 Abs. 3 Bst. a und Art. 106 Abs. 5 des alten Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB; SR 311, vgl. unten E. 3) wird in einem nachträglichen Entscheid nach Art. 363 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO;