BSG 935.11) schuldig gesprochen. Er wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätzen, unter Anrechnung der Polizeihaft von einem Tag, verbleibend 124 Tagessätze zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 8‘680.00. Weiter wurde er bestraft mit einer Busse von CHF 2‘000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage festgesetzt wurde. Da A.________ die Geldstrafe und die Busse nicht bezahlte, ordnete die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern mit Verhaftsbefehl vom 26. Oktober 2016 den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 144 Tagen an. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2016 ersuchte A.__