Die vom Zwangsmassnahmengericht ausgesprochene Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 21. Juni 2018 führt zu einer Haftdauer von zehn Wochen. In Anbetracht des im Raum stehenden Vorwurfs der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einem Strafrahmen von