3 her noch schreibe, die Beweislage sei limitiert, und die gleiche Beweislage nun ausreichen solle, um die Untersuchungshaft um weitere sechs Wochen zu verlängern. 3.4 Die Staatsanwaltschaft führt ergänzend aus, es sei durchaus möglich, dass E.________ den Beschwerdeführer nicht kenne. Dies zeige aber höchstens, dass die Drogen nicht direkt vom Beschwerdeführer zu E.________ gelangt seien. Der Beschwerdeführer sei folglich nicht der untersten Hierarchiestufe des Drogenhandels zuzuordnen.