__ auf den Tatbestand des Betrugs ausgedehnt. Am 3. Mai 2018 stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere sechs Wochen, welchem mit Entscheid vom 11. Mai 2018 stattgegeben wurde. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Mai 2018 Beschwerde. Er verlangte die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts und seine unverzügliche Haftentlassung. Daraufhin wurde am 18. Mai 2018 ein Beschwerdeverfahren eröffnet.