1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verdächtigt A.________ der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, konkret des Handels mit Kokain. Aus diesem Grund wurde er am 11. April 2018 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 13. April 2018 für vier Wochen in Untersuchungshaft versetzt. Am Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen A.________ auf den Tatbestand des Betrugs ausgedehnt.