darauf aufmerksam gemacht wurde. Die genauen Umstände der Unterzeichnung des Formulars «Strafantrag-Privatklage» sind nicht klar und es bedürfte insoweit weiterer Abklärungen. Angesichts des Ausgangs des vorliegenden Verfahrens kann hierauf allerdings verzichtet werden (vgl. E. 3 f. hiernach). 2.4 Auf die frist- und – als Laieneingabe – formgerecht eingereichte Beschwerde (vgl. insbesondere die Ergänzung vom 13. Mai 2018) ist demnach einzutreten.