Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschuldigte in einem Gerichtsverfahren freigesprochen würde. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung folglich zu Recht eingestellt. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen.