Er habe die Situation als gefährlich und brenzlig eingeschätzt. Es habe eine «pure Aggression» des Beschwerdeführers im Zeitpunkt des Schlages mit der Bierdose bestanden. Es habe auf ihn den Eindruck gemacht, dass «die Luft brenne» und eine baldige Schlägerei in der Luft liege. Mit Lethargie oder Herumtorkeln habe dies nichts zu tun gehabt. Der Beschuldigte berief sich auf seine Lebenserfahrung und gab an, in seinen Augen sei es nötig gewesen, den Beschwerdeführer kampfunfähig zu machen, um die Gefahr, die von ihm ausgegangen sei, zu beenden. Der Beschwerdeführer habe auf ihn aggressiv und gewaltbereit gewirkt.