Dieser Angriff gestaltete sich entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht als harmlos, sondern muss als heftig bezeichnet werden. Ein Angriff am Hals ist für jeden Menschen sehr gefährlich, insbesondere, wenn der Angreifer sich eines Hilfsmittels, wie einer zerdrückten Bierdose, als einem mindestens subjektiv potentiell gefährlichen Gegenstands bedient. Der Angriff des Beschwerdeführers wurde auch von den Zeugen als «wuchtig» bzw. «aggressiv» beschrieben. Es ist nachvollziehbar, dass der Beschuldigte in dieser Situation annahm, es würden weitere ernsthafte und gefährliche Verletzungsversuche des Beschwerdeführers folgen.