In diesem wurde ausgeführt «Soweit bis heute bekannt sind keine bleibenden Schädigungen oder Einstellungen im Bereich des Gesichtsschädels vorhanden. Die Augenmotilität ist frei, die Sehkraft erhalten». Der Vorbehalt «soweit bis heute bekannt» ist bei medizinischen Einschätzungen gängig. Dieser bedeutet nicht, dass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erwartet und von bleibenden Schäden ausgegangen werden muss. Entsprechendes lässt sich auch nicht aus dem Bericht des Inselspitals Bern vom 24. Mai 2017 ableiten. Aus dem Bericht geht vielmehr hervor, dass während der Behandlung im Inselspital zu keiner Zeit eine Lebensgefahr bestand. Zwar könnten sich Epiduralhämatome im Ver-