_, wonach der Beschuldigte dem Beschwerdeführer gesagt habe, er solle gehen. Als der Beschuldigte vor das Restaurant E.________ zu F.________ und dem Beschwerdeführer trat, nahm er eine Aluminiumstange (ca. 125 cm lang, 1.5 kg schwer und vierkantig mit abgerundeten Kanten) mit. Gemäss glaubhaften Aussagen des Beschuldigten habe er diese wegen des grossen Hundes des Beschwerdeführers mitgeführt. Die befragten Personen gaben sodann übereinstimmend zu Protokoll, dass sich F.________ in der Folge vom Ort des Geschehens entfernt habe.