jedenfalls unsanft gegen die Scheibe des Restaurants E.________ gedrückt (vgl. die Aussagen des Beschuldigten, des Zeugen I.________ und des Beschwerdeführers selbst). F.________ hat um Hilfe gerufen (vgl. die Aussagen von F.________ sowie des Beschuldigten). Der Beschuldigte gab weiter an, er habe dem Beschwerdeführer zu dessen Angriff gegen F.________ gesagt, er solle aufhören. In die gleiche Richtung ging die Aussage des Zeugen G.________, wonach der Beschuldigte dem Beschwerdeführer gesagt habe, er solle gehen.