Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner-Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung z.N. des Beschwerdeführers und ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Tätlichkeiten, Drohung und Sachbeschädigung z.N. des Beschuldigten. Nach Durchführung der Einvernahmen und Einholung von Arztberichten stellte die Staatsanwaltschaft am 12. Dezember 2017 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung und Sachbeschädi-