1. Am 26. Mai 2016 kam es an der L.________(Ortschaft) beim Restaurant E.________ zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) und dem Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner-Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte in der Folge ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung z.N. des Beschwerdeführers und ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Tätlichkeiten, Drohung und Sachbeschädigung z.N. des Beschuldigten.