Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Vor diesem Hintergrund sprechen auch die persönlichen Umstände (berufliche und soziale Verankerung in I.________[Ort]) nicht gegen die Schlussfolgerung, er werde sich seiner Verantwortung entziehen, zumal auch seine Tätigkeit im Unternehmen bereits seit längerer Zeit in den Hintergrund getreten war (vgl. auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 260 vom 9. Juli 2018, E. 6.3).