2 gerung der Untersuchungshaft bestreitet der Beschwerdeführer das Vorliegen eines Delikts sowie seine Täterschaft. In ihrem Beschluss BK 18 260 vom 9. Juli 2018, E. 5 (Überprüfung Untersuchungshaft) begründete die Beschwerdekammer ausführlich, weshalb vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts auszugehen ist.