292 StGB erfüllten (Ziffer 3). Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Fürsprecher B.________, am 14. Mai 2018 Beschwerde ein mit dem Antrag, die Ziffern 1 und 3 seien aufzuheben. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Straf- und Zivilkläger, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, beantragten in ihren Stellungnahmen vom 13. bzw. 14. Juni 2018 die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hielt in seiner Replik vom 30. Juli 2018 an den gestellten Anträgen fest.