3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - C.________ - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin D.________ (mit den Akten)