Urteil des Bundesgerichts 1B_556/2017 vom 7. Mai 2018 E. 1.3). Die Beschwerdekammer bejahte jüngst auch die Beschwerdelegitimation des Fahrzeuglenkers, der das von seiner Verlobten gekaufte und auf sie zugelassene Fahrzeug regelmässig für den Arbeitsweg benutzt hat (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 190 vom 15. August 2018 E. 2.2 mit weiteren Hinweisen). Vorliegend verhält es sich nun aber so, dass der Beschwerdeführer zwar im Zeitpunkt der Sicherstellung des Fahrzeugs tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hatte. Ungeachtet dessen kann er aus der zuvor zitierten Rechtsprechung nichts zu seinen Gunsten ableiten.