SR 741.01) die vorläufige Beschlagnahme des BMW M3. Gegen die am 3. Mai 2018 eröffnete Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14. Mai 2018 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde. Darin beantragt er, dass die Beschlagnahme des BMW M3 unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben sei. Im Rahmen der Eröffnung des Schriftenwechsels stellte die Verfahrensleitung die dem Halter des fraglichen Fahrzeugs (C.________) bisher nicht eröffnete Beschlagnahmeverfügung zu.