Nachdem A.________ bemerkt hatte, dass er soeben «geblitzt» worden war, wendete er das von ihm gelenkte und auf seinen Vater, C.________, zugelassene Fahrzeug und begab sich zurück zur Kontrollstelle. Auf Anordnung der Regionalen Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde das Fahrzeug sichergestellt und eine amtliche Verteidigung bestellt. Am 30. April 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen A.________ formell ein Verfahren wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung. Gleichentags verfügte sie gestützt auf Art. 90a Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01)