Ebenso wenig muss der Frage nachgegangen werden, auf welche Summe sich die durchschnittliche Schadenshöhe beläuft bzw. ob der von der Staatsanwaltschaft angenommene Durchschnittswert von CHF 1‘000.00 pro Fall zu tief ist. Ausgehend von den staatsanwaltlichen Annahmen belief sich der Deliktsvorwurf bereits vor den Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 auf einen Gesamtschaden von über CHF 100‘000.00. Somit war schon vor den Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 (zumindest bei pflichtgemässer Sorgfalt) objektiv erkennbar, dass eine Strafe von mindestens einem Jahr – selbst