Angesichts der sich im Fotodossier wiederholenden Schriftzüge «OGRS» und «3110» und deren jeweiligen Ähnlichkeit, darf weiter davon ausgegangen werden, dass sie minutiös und sorgfältig über mehrere Monate hinweg die in Münsingen offenbar erfolgten Sprayereien dokumentiert, zusammengetragen und miteinander auf deren Ähnlichkeiten bzw. die Urheberschaft abgeglichen hat. Angesichts der Tatsache, dass die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellte Skizzen Motive darstellen, welche auch in der vorgehaltenen Fotodokumentation abgebildet sind, sowie aufgrund der zeitlichen Abfolge von Hausdurchsuchung (Beginn 06:30 Uhr, Ende: 08:00 Uhr) und Beginn der Einvernahme (09:30 Uhr),