Die Beschwerdekammer schliesst sich den Folgerungen des Beschwerdeführers an. Was die Generalstaatsanwaltschaft dagegen vorbringt, verfängt nicht, da bei der Frage, ob sich betreffend die Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 die Bestellung einer notwendigen Verteidigung aufgedrängt hat, eine «ex ante»-