Angesichts der konkret erhobenen 126 Tatvorwürfe wären auch bei einem durchschnittlichen Schaden von CHF 1‘000.00 pro Fall die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung erfüllt (Replik S. 3, Rz. 10). Somit sei schon vor den Beweiserhebungen vom 17. Oktober 2017 objektiv erkennbar gewesen, dass ein Fall von notwendiger Verteidigung vorliege. 3.4 Die Beschwerdekammer schliesst sich den Folgerungen des Beschwerdeführers an.