Bereits bei einer Verurteilung zu einem Bruchteil der vorgehaltenen Tatvorwürfe und unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Schadensbetrags von CHF 2‘500.00 pro Farbsprayerei (ausmachend einen Deliktsbetrag von über CHF 50‘000.00) drohe offensichtlich eine Freiheitsstrafe von über einem 1 Jahr. Angesichts der konkret erhobenen 126 Tatvorwürfe wären auch bei einem durchschnittlichen Schaden von CHF 1‘000.00 pro Fall die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung erfüllt (Replik S. 3, Rz. 10).