An der anschliessenden (delegierten) Einvernahme wurde dem Beschwerdeführer eine Fotodokumentation mit rund 126 Farbsprayereien vorgehalten. Der Beschwerdeführer räumte auf Vorhalt der Farbsprayereien «OGRS», «3110», «A.C.A.B.», «Casper» und «Los Ogros» ein, ein paar Sprayereien selber gemacht zu haben; abgesehen von C.________ sei keine weitere Person beteiligt gewesen (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2017, Z. 30 ff., insbesondere auch Z. 51 bis 54). Wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung mit grossem Schaden wurde gleichentags die er-