Einvernahme des Beschwerdeführers: 09:30-11:29 Uhr). Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden beim Beschwerdeführer diverse mit Sprayereien in möglichem Zusammenhang stehende Utensilien sichergestellt (Spraydosen, Tag-Stifte, Handschuhe, Skizzen [mit den Schriftzügen «3110» und «OGRS»]). Weiter sollen sowohl der Beschwerdeführer, als auch dessen Mutter gegenüber den Polizeibeamten Angaben zu Sprayereien gemacht haben (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2017, Z. 38 ff., 51 ff., 246 ff. und 254 ff.). An der anschliessenden (delegierten) Einvernahme wurde dem Beschwerdeführer eine Fotodokumentation mit rund 126 Farbsprayereien vorgehalten.