Im Anschluss an diese Meldung sind der Beschwerdeführer und C.________ am 25. Juli 2017 einer Personenkontrolle unterzogen worden, anlässlich welcher eine Spraydose sichergestellt worden ist (vgl. Verfügung vom 18. Oktober 2018 betreffend DNA-Profilerstellung sowie Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2017, Z. 378). Die Staatsanwaltschaft eröffnete die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer und C.________ am 26. September 2017, dies wegen Sachbeschädigung (Farbsprayereien), (mehrfach) begangen in der Zeit vom 22. Juli 2017 bis September 2017.