Dazu ist Folgendes festzuhalten: Aus den wenigen Akten kann entnommen werden, dass die Polizei aufgrund einer am 5. Juli 2017 auf der Polizeiwache Münsingen erfolgten Meldung von D.________ auf den Beschwerdeführer aufmerksam geworden ist. D.________ gab damals an, dass am E.________ (-Weg) in letzter Zeit viel passiert sei (zum Ganzen: Einvernahmeprotokoll von D.________ vom 20. September 2017). So habe es kürzlich in der Einstellhalle gebrannt und es seien viele Sprayereien angebracht und Velos gestohlen worden. Als Hauswart habe er die Hausbewohner gebeten, ihm Auffälligkeiten zu melden.